Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen des SV-Büros Prof. DI J. Kleiner
Das Ingenieurbüro SV Prof. DI J. Kleiner (IBKL) erbringt alle seine Leistungen im Rahmen eines Werkvertrages auf der Basis einschlägiger Honorarempfehlungen, welche daher auch im Zweifelsfall als Vertragsbestandteil die Grundlage für die Abrechnung seiner Leistungen sind.
- Erbringt das IBKL mit Zustimmung des Auftraggebers Leistungen, welche über das ursprünglich vereinbarte Ausmaß hinausgehen, und nimmt der Auftraggeber derartige Leistungen an, so gilt der Auftrag des IBKL um diese Leistungen als ausgeweitet.
- Die Zahlungsfristen für Rechnungen des IBKL betragen 14 Tage netto. Für diesen Zeitraum werden keine bankmäßigen Zinsen verrechnet. Bei Zahlungsverzug über die vereinbarte Zahlungsfrist hinaus werden 4 % p.a. Verzugszinsen verrechnet. Sämtliche Rechnungen des IBKL sind mehrwertsteuerpflichtig.
Alle Preise des IBKL sind indexgesichert über den Verbraucherpreisindex VPI 2020 des öst. statistischen Zentralmts, es sei denn, dies ist im Angebot anders angegeben. - Die Werknutzung ist auf den vereinbarten Zweck beschränkt.
Veröffentlichungen von Büroleistungen des IBKL sind mit dem IBKL abzustimmen. - Das Recht zur Werknutzung entsteht erst mit vollständiger Bezahlung der Schlußrechnung, bis zu diesem Zeitpunkt gilt der Eigentumsvorbehalt zugunsten des IBKL . Das Recht zur Werknutzung umfaßt nicht das Recht zur Bearbeitung und Veränderung digitaler Daten. Werden digitale Daten dennoch geändert, bedeutet das automatisch den Übergang jeglicher Haftung für das veränderte Produkt auf den Veränderer.
- Dieser Werkvertrag und die aus ihm resultierenden Rechte und Pflichten sind nicht übertragbar.
- Das IBKL hat nach Abschluß seiner Leistungen die maßgeblichen Unterlagen 7 Jahre lang aufzubewahren. Übergibt es diese nach Abschluß der Leistungen dem Auftraggeber, so entfällt seine Aufbewahrungspflicht.
- Das IBKL erklärt verbindlich, daß für Schäden infolge von Pflichtverletzungen aus diesem Vertrag eine aufrechte Haftpflichtversicherung zugunsten des IBKL mit einer Versicherungssumme von € 1.000.000,- und einem Selbstbehalt von € 7.250,- besteht.
SCHIEDSGERICHTSKLAUSEL „WIENER REGELN“
Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich (Wiener Regeln) von einem gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichter endgültig entschieden.
Die Regeln über das beschleunigte Verfahren sind anzuwenden.
Es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.
Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist deutsch.
Ansonsten finden auf diese Schiedsgerichtsvereinbarung die §§ 577 ff. der ZPO Anwendung.