HYDROSEILBAHN - DIE ERFINDUNG
HYDRO CABLE CAR - THE INVENTION
DIE EUROPÄISCHE LÖSUNG FÜR PHÄNOMENE DES OVERTOURISM
EU - PATENT AM 22.3.2024 ZUGESAGT

BESCHREIBUNG

Das Phänomen des „Overtourism“ macht beliebten Urlaubsorten weltweit zu schaffen. Dabei erreicht die Anzahl der Touristinnen und Touristen ein Ausmaß, das die Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung beeinträchtigt. Diese überlaufenen Orte brauchen eine Lösung, um einerseits die vielen Menschen nicht bis in die beengten Zentren lassen zu müssen, ihnen aber andererseits den Besuch dennoch zu ermöglichen. Viele dieser Orte liegen an Gewässern und die Nutzung dieses Lagevorzugs ist Hintergrund der vorliegenden Erfindung.

Vorgeschlagen wird eine Hydroseilbahn mit offenen, einkuppelbaren Booten, die an einem Seil durch das Wasser gezogen werden. Sie gibt den Fahrgästen die Möglichkeit, im Rahmen einer kleinen Bootsfahrt dem eigentlichen Reiseziel näher zu kommen, es vom Wasser aus zu betrachten, es aber nicht unbedingt auch zu betreten.

Das Transportseil liegt je nach Notwendigkeit, insbesondere wegen des sonstigen Schiffsverkehrs, deutlich unter dem Wasserspiegel, im Beispiel sind das 10 m.

Die Boote werden je nach Bedarf in das umlaufende Transportseil eingekuppelt, können stilistisch dem Lokalkolorit angepasst sein (Zillen, Gondeln, Vaporetti etc.) und bestehen aus dem eigentlichen Bootsrumpf und dem Inlay, also den Sitzen mitsamt klappbarem Witterungsschutz. Die Boote und Inlays sind stapelbar und befinden sich, wenn unbenutzt, in einem Boote- und einem Inlaylager analog einer Einseilumlaufbahn, der See ist dann leer.

Die nebenstehende Abbildung 1 zeigt anhand des Hallstättersees das Prinzip der Erfindung: Am Ostufer befinden sich Basisstation,  Bootedepot, Antrieb und der Bahnhof. In Farbe dargestellt ist die Seilbahn in ihrer Maximalkapazität, die sich unter der Annahme von 1 Boot alle 60 m, Länge der Boote 20 m, 30 Personen je Boot, einer Zuggeschwindigkeit von 4,5 m /sec mit  7.500 Personen/h ergibt.

Eine Billigvariante mit dauerhaft mit dem Seil verbundenen Booten ist ebenso denkbar, allerdings ist hier der Antriebsenergieverbrauch unabhängig von der Auslastung im Wesentlichen immer gleich hoch.

Die Umlenkung des Seiles (Abb. 2) erfolgt über auf einem Auftriebskörper angebrachte Umlenkrollen, der Auftriebskörper ist statisch mit dem Festland verbunden, die Verbindung kann sich bei höhenmäßig unveränderter Lage auf die Übernahme von Zug-/ Druckkräften beschränken, Biegemomente treten nicht auf. Unten gehalten wird der Auftriebskörper durch einen entsprechend schweren, auf den Seegrund abgesenkten Abtriebskörper oder durch zugfeste Verankerung im Seeboden.

 

DETAILS

Für ZUGSEILE eignen sich Hanf- oder Kunststoff, die leichter und reißfester sind als Stahl und weniger torsionssteif oder überhaupt torsionsfrei sind.

Der ZUGSEILANTRIEB erfolgt über eine horizontale und vertikale Umlenkung und über in den Umlenkrollen oder außerhalb des Wassers situierte elektrische Antriebseinheiten. Dort wird das Seil gereinigt und zurück in die Bewegungs- / Systemebene geführt.

Die ZUGSEILFÜHRUNG erfolgt mit Umlenkrollen (Rollenbatterien oder Einzelräder), die auf horizontal / in Systemebene liegende Auftriebskörper aufgebaut und können verschiedene Durchmesser aufweisen. Die Auftriebskörper hängen an Abtriebskörpern, die auf den Seegrund abgesenkt werden. Die horizontale Systemspannkraft im Zugseil wird durch eine Verbindung des Auftriebskörpers mit dem Festland (Ufer oder Seegrund) in das Erdreich abgetragen.

Die Art der VERBINDUNG BOOT –ZUGSEIL hängt von den für die Umlenkung verwendeten Radien ab: Große Radien (R>>LBoot) erlauben eine Führung des Bootes genau oberhalb des Krümmungsbogens, weil die seitlichen Verschiebungskräfte (Bug nach innen, Heck nach Außen), die als Torsionsmomente in die Befestigung übertragen werden, ihrer Größe nach beherrschbar bleiben.
Je kleiner aber der Krümmungsbogen wird, umso höher werden die Torsionsmomente und es steigen die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Bootsheck und –bug, woraus eine zu hohe Fliehkraft für die im Heck des Bootes Sitzenden folgen kann. Deswegen ist für spitze Richtungswechsel eine andere Möglichkeit angedacht. Es werden unterschiedliche Varianten der Verbindungen Boot – Transportseil vorgeschlagen.

Die BOOTE werden als Verdränger für eine v=4,5 m/s ausgelegt. Im Beispiel wurde eine 20 m lange Zille angenommen, die eine maximale Rumpfgeschwindigkeit von 5,6 m/s erreichen kann; für sie wurde eine niedrigere Betriebsgeschwindigkeit von 4,5 m/s angenommen. Gestalterisch kommen alle möglichen Formen in Frage, so zB Zillen (OÖ), Gondeln (IT), Kanus (US) oder beliebige sonstige Formen.

Das INLAY der Boote ist als komplettes, stapelbares Fertigteil angedacht: Es wird an einem Bügel, der oberhalb der Sitzgelegenheiten angebracht ist und der gleichzeitig zum Regen-/ Sonnenschutz ausgeklappt werden kann, aus dem Boot gehoben und an Schienen hängend verstaut. Die Bootskörper, dann leer, werden auf ihrem Weg ins Depot ebenso aus dem Wasser gehoben, kieloben gedreht, in einer Waschanlage gereinigt und dann ebenfalls ineinander gestapelt und im Depot trocken untergebracht.

Die REINIGUNG des Transportseiles erfolgt beim Antrieb, jene der Auftriebskörper nach Bedarf durch Auftauchen und Wieder-Absenken.

ABB 1
ABB 2
Patenturkunde Österreich
Erteilungsabsicht EU-Patentamt

UMWELT UND TECHNIK

Relevant sind zwei Aspekte: Die Wasserseilbahn selbst und der Bahnhof.

IM WASSER  finden die Bewegungen der Boote, des Zugseiles, und die Bewegung / Drehung der Umlenkrollen statt, im Bahnhofsbereich werden Boote ein- und ausgekuppelt und Fahrgäste steigen ein- und aus.

Die Boote werden mit mäßiger Geschwindigkeit bewegt, Personen können ihre Fotos und Selfies schießen, sie können dabei rauchen, essen und dabei Müll erzeugen. Zur Vermeidung von Verschmutzungen werden wie bei größeren Schiffen auch Mülleimer mit eingebaut, die zu benützen sind.
Das Zugseil steht entweder still oder bewegt sich, seine Tiefenlage in beliebiger Tiefe  unter der Wasseroberfläche schließt jede ungewollte Berührung mit anderen Schiffen oder Personen aus.
Gewollte Berührungen können durch Taucher entstehen, die sich eventuell einen Spaß daraus machen, sich vom Seil mitschleppen zu lassen.

Bei den Umlenkrollen läuft das Seil auf die auf den Auftriebskörpern gelagerten Umlenkrollen zu, läuft in der Hohlkehle über die Rolle und verlässt danach die Rolle wieder. Gefahr bestünde allenfalls durch Einklemmen / Eingeklemmtwerden zwischen Seil und Rolle, was sich aber durch Absperrkäfige leicht verhindern lässt.

Die Lagerung der Rollen ist mit Kunststofflagern auf speziellen Stahllegierungen vorgesehen, die eine mineralölhaltige Schmierung erübrigen; Schmierstoff ist hier der Kunststoff.

 

AM FESTLAND beim Bahnhof steigen bis zu 7.500 Personen / Stunde ein bzw. aus.

Hydroseilbahn als Tourismusattraktion: Hier ist damit zu rechnen, dass größere Mengen an Fahrzeugen (PKW + Busse) während der Transportzeit beim Bahnhof landseitig abgestellt werden müssen, was wohl ein bau- und gewerberechtliches Thema sein kann, umwelttechnisch aber als gelöst zu gelten hat. 

Hydroseilbahn als Transportmittel: 7.500 Personen pro Stunde können nur mehr, ähnlich wie bei einer U Bahn, mit anderen, leistungsfähigen Transportmitteln antransportiert werden, ein Umsteigen von PKW und Bus auf ein solches Verkehrsmittel an nur einer Einstiegstelle wird erschwert durch den Platzbedarf der Fahrzeuge.

 

RECHT

 

GEWERBERECHT

Die Errichtung des Bahnhofs mit seinen PKW- und BUS – Parkplätzen wird ein gewerberechtliches Thema darstellen, der Anschluss der Abstellanlagen an das öffentliche Straßennetz ist ein verkehrsrechtliches Thema mit dem jeweiligen Straßenerhalter, die Ausgestaltung der Oberflächenbefestigung kann wasserechtlich relevante Dimensionen annehmen.

 

UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

Die Neuheit der Idee bewirkt, dass im österreichischen UVP-Gesetz Anhang 1 für diese Art von Anlagen keinerlei Rubrik zu finden ist. Am nächsten kommt der geplanten Infrastruktureinrichtung noch Z 15 / Neubau von Häfen, da aber nur Schiffe mit 1.350 to oder mehr eine relevante Größe darstellen, scheidet Z 15 schon wieder aus. Eventuell kann der Parkplatz (Z 17) UVP-relevante Größenordungen (>1.500 Stellplätze) erreichen und ist dann nach Z 17 zu behandeln.

 

PATENTSTATUS

Die Entwicklung wurde ab 2019 durch die FFG Forschungsförderungsgesellschaft der Republik Österreich unterstützt.

Das österreichische Patent 521988 wurde im September 2020 erteilt, die Patenturkunde ist abgebildet.

Die Erteilungsabsicht des EU-Patentamtes wurde am 22.3.2024 zugestellt, die Seiten 1 und 5 sind abgebildet.

 

Näheres und die Dokumente sind abgelegt unter:

=> Dokumente zur Hydroseilbahn